Hilfe Center

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte sowie Verpflichtungen in Bezug auf die Verwendung der angebotenen Services auf der Website „www.kaufes.ch“, die eine Tochtergesellschaft der Swiss Software Helden GmbH ist.

1 Einleitung 

1.1 Anwendungsbereich und Geltung dieser Allgemeinen Bedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kaufes.ch, mit Sitz in Bernstrasse 8 3363 Herzogenbuchsee, Schweiz (im Folgenden “Kaufes.ch”), zusammen mit den zusätzlich zu diesen AGB verbindlichen Bestimmungen, einschliesslich der Datenschutzerklärung und des Gebührenreglements, regeln die Rechte und Pflichten im Sinne mit der Nutzung der auf der Webseite www.kaufes.ch (einschliesslich aller Subdomains) angebotenen Produkte von Kaufes.ch (im Folgenden zusammen als “Marktplatz” bezeichnet), sowie das vertragliche Verhältnis zwischen Kaufes.ch und den Mitgliedern von Kaufes.ch. Zudem sind bei der Verwendung der Schnittstelle die Schnittstellen-Nutzungsbedingungen anzuwenden.

1.2 Bestätigung und Änderung dieser AGB 

Die Bestätigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erfolgt durch das Mitglied bei jedem Einloggen auf dem Marktplatz. Kaufes behält sich das Privileg vor, diese AGB allzeit zu ändern und die jeweils aktuelle Version auf Kaufes.ch zu veröffentlichen. Wichtige Veränderungen werden den Mitgliedern zudem rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.

1.3 Kaufes.ch Marktplatz 

Kaufes.ch stellt seinen angemeldeten Mitgliedern eine Plattform zur Verfügung, um Dienstleistungen, Gegenstände und Rechte (nachfolgend: „Produkte“) anzubieten und zu erwerben. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Person oder Firma, die ein Produkt anbietet, als „Verkäufer“ und die Person oder Firma, die ein Produkt erwirbt, als „Käufer“ bezeichnet. Der Akt des Erwerbs wird als „Kauf“ bzw. „Kaufen“ beschrieben.

 

1.3 Grundsätze für die Nutzung der Plattform Kaufes.ch 

1.3.1 Eigenverantwortliche Nutzung

Auf dem Marktplatz von Kaufes.ch können Mitglieder oder Händler eigenständig und eigenverantwortlich Verträge miteinander abschliessen. Nur der Verkäufer bzw. Händler und der Käufer sind aus solchen Verträgen verpflichtet und berechtigt. Die Erfüllung des Vertrags liegt ausschliesslich in der Verantwortung des Händlers bzw. Verkäufers und des Käufers.

1.3.2 Rechtsstellung von Kaufes.ch

Kaufes.ch tritt nicht als Vertragspartner bei den zwischen Mitgliedern oder Händlern und anderen Mitgliedern geschlossenen Verträgen auf dem Marktplatz auf. Weder Kaufes noch seine Vertreter, Mitarbeiter oder Hilfspersonen übernehmen Verantwortung für die Risiken im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Anbahnung von Geschäften und sind nicht haftbar für etwaige entstandene Schäden.

Es besteht für Kaufes.ch keine Verpflichtung, die Verhaltungsweise seiner Händler oder Mitglieder während der Nutzung des Marktplatzes zu überwachen. Obwohl Kaufes.ch das Recht hat, die Veröffentlichungen wie Angebote, Bilder und Texte auf dem Marktplatz auf ihre Gesetzmässigkeit oder Zulässigkeit zu kontrollieren, besteht keine zwingende Verpflichtung dazu. Das gilt vor allem für das von den Mitgliedern Selbstverantwortliche genutzte Bewertungssystem für Mitglieder oder Händler.

1.3.3 Kein automatischer Nutzungsanspruch

Ein automatischer Anspruch auf Nutzung, Anmeldung, Mitgliedschaft auf dem Marktplatz oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen bei Kaufes.ch besteht nicht. Kaufes behält sich insbesondere das Recht vor, Anmeldungen abzulehnen oder gemäss Abschnitt 2.4 Mitglieder auszuschliessen, die Nutzung zu untersagen oder Dienstleistungen einzustellen.

 

1.4 Definitionen

1.4.1 Mitgliedschaft

Indem der Kunde persönliche Informationen angibt und den vorliegenden AGB zustimmt, wird er auf Kaufes.ch automatisch zum “Mitglied” des Marktplatzes. Zusätzliche Angaben oder Verifikationen können von Kaufes.ch verlangt oder nicht verlangt werden. Die Registrierung und Mitgliedschaft sind kostenfrei.

1.4.2 Angebot

Angebot meint die Publikation einer eigenverantwortlich gestalteten Beschreibung zur Veräusserung eines Produkts auf dem Marktplatz.

1.4.3 Angebotsvarianten auf dem Kaufes.ch-Marktplatz

Angebote können in verschiedenen Formen gestaltet werden. Gegenwärtig sind die folgenden Formen verfügbar:

  1. a) Versteigerungen

In einer Auktion auf der Plattform Kaufes.ch wird ein Eintrag für einen vom Verkäufer bestimmten Zeitspanne und zu den vom Verkäufer bestimmten Bedingungen auf dem Marktplatz veröffentlicht. Angefangen beim festgelegten Mindestpreis können potenzielle Käufer in einem Wettstreit Gebote (das heisst, den Preis, den sie höchstens dafür bezahlen würden) für das angebotene Produkt abgeben. Das Einstellen eines Produkts zur Durchführung einer Auktion stellt ein verbindliches Angebot des Verkäufers dar, eine Abmachung über den Erwerb des angebotenen Gegenstandes mit dem Meistbietenden bei Ablauf der Auktionszeit abzuschliessen. Wenn innerhalb der finalen drei Minuten des Angebotszeitraums ein Gebot platziert wird, schliesst die Auktion drei Minuten nach dem Eingang des letzten Gebots. Der Vertrag kommt mit dem Höchstbietenden zustande. Bei einer Mehrfachauktion stellt das Einstellen mehrerer identischer Produkte ein verbindliches Angebot des Verkäufers dar, separate Kaufverträge bis zur Erschöpfung der Stückzahl mit den Bietern in absteigender Reihenfolge der Höhe der eingegangenen Gebote abzuschliessen.

  1. b) Festpreisangebote/Auktionen mit Sofort-Kaufen-Option

Das Hinzufügen eines Produkts mit einem sogenannten Festpreis durch den Verkäufer stellt ein verbindliches Angebot zur sofortigen Übergabe des Artikels an denjenigen dar, der bereit ist, diesen festgelegten Betrag zu zahlen.

Wenn ein Auktionsangebot zusätzlich die Möglichkeit bietet, das Produkt zeitig zu einem Fixpreis zu kaufen und damit die Auktion vorzeitig zu beenden, wird dieser Preis zur Klarheit als “Sofort-Kaufen-Preis” bezeichnet.

2 Mitgliedschaft

2.1 Zielsetzung 

Die Voraussetzung für das Anbieten und den Erwerb von Artikeln auf dem Handelsplatz, die Nutzung verbundener Website-Funktionen sowie den Zugriff auf passwortgeschützte Abschnitte der Websites (vor allem ein persönliches Konto) ist die Mitgliedschaft als registrierter Nutzer. Um sämtliche Features des Marktplatzes als Mitglied nutzen zu können (insbesondere Verkauf und uneingeschränkter Einkauf), sind verschiedene Verifizierungsstufen geplant oder können angefordert werden (zum Beispiel die Eingabe eines per Post zugesandten Aktivierungscodes).

2.2 Erklärung

Registrierung und Mitgliedschaft sind kostenfrei. Die Mitgliedschaft ist individuell und nicht übertragbar.

2.3 Grundvoraussetzungen für die Mitgliedschaft

2.3.1 Rechtsfähigkeit

Die Mitgliedschaft ist ausschliesslich für voll geschäftsfähige natürliche oder juristische Personen zugänglich. Minderjährige Personen (unter 18 Jahren) sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.

2.3.2 Personenbezogene Daten

Die bei der Registrierung anzugebenden Informationen müssen stets vollständig und korrekt sein und müssen grundlegend die folgenden Daten enthalten: vollständiger Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse des aktuellen Wohnsitzes, Telefonnummer (keine kostenpflichtigen Nummern wie z.B. 0900-Nummern) und eine gültige E-Mail-Adresse. Bei der Registrierung eines Unternehmens- oder Geschäftskontos müssen der Name des Ansprechpartners und zusätzlich die vollständige Firmenbezeichnung angegeben werden (inklusive USt-ID und Handelsregisternummer, falls vorhanden). Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Benutzerkonto zu aktualisieren, sodass die Angaben jederzeit allesamt und korrekt sind.

Kaufes.ch behält sich das Recht vor, stets zusätzliche Informationen und/oder Verifizierungen für bestimmte Funktionen zu verlangen oder darauf zu verzichten.

Der vom Mitglied gewählte Benutzername darf weder obszön noch abwertend sein und darf keine anderen beleidigenden Elemente enthalten. Der Benutzername darf auch keine Hinweise auf E-Mail- oder Internetadressen enthalten und darf keine Rechte Dritter verletzen.

2.3.3 Personen im Ausland

Individuen mit Wohnsitz oder Firmensitz im Ausland können den Marktplatz in der Regel nur als Käufer nutzen. Um Artikel einzustellen, muss zuvor die Genehmigung von Kaufes.ch eingeholt werden, wobei in der Regel allein juristische Persönlichkeiten oder gewerbliche Anbieter zugelassen sind. Die entsprechende Anfrage zusammen mit einem Nachweis der Geschäftstätigkeit ist zu richten an: 

info@kaufes.ch

 

2.4 Einleitung und Beendigung der Mitgliedschaft

2.4.1 Beginn

Die Mitgliedschaft tritt in Kraft, sobald Kaufes.ch eine E-Mail-Bestätigung nach erfolgreicher Registrierung und Einvernehmen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versendet hat.

2.4.2 Kündigung durch den Nutzer

Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch eine schriftliche Kündigung per E-Mail an info@kaufes.ch beendet werden, sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Mitglied hat keine ausstehenden Zahlungen gegenüber Kaufes.ch.
  • Das Mitglied hat derzeit keine Artikel auf Kaufes.ch eingestellt.
  • Das Mitglied nimmt nicht als Bieter an einer aktiven Auktion teil.

Sollte eine dieser Bedingungen nicht erfüllt sein, wird die Kündigung als ungültig betrachtet. Der Kundendienst von Kaufes.ch bestätigt die Kündigung per E-Mail und schliesst das entsprechende Benutzerkonto. Jegliche bisher abgegebene oder erhaltene Fragen sowie Antworten und Bewertungen eines Mitglieds bleiben ebenfalls nach der Kündigung der Mitgliedschaft auf Kaufes.ch sichtbar.

2.4.3 Beendigung durch Kaufes.ch

Kaufes.ch behält sich das Recht vor, Mitglieder aus berechtigten Gründen, insbesondere bei Verstoss gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), jederzeit auszuschliessen (d.h. die Mitgliedschaft zu beenden), die Nutzung zu untersagen oder eine Dienstleistung einzustellen, ohne dass dem betroffenen Mitglied hieraus Ansprüche gegenüber Kaufes.ch erwachsen. Kaufes.ch kann ein Mitglied vorübergehend sperren oder dauerhaft ausschliessen, wenn es wahrscheinlich erscheint, dass eine andere bereits gesperrte oder ausgeschlossene Person (wie zum Beispiel Familienangehörige oder Mitbewohner) über dieses Konto Geschäfte tätigt, oder wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass das Mitglied die Rechte Dritter verletzt hat.

Erfolgsprovisionen sowie Gebühren für Boosts, zuzüglich eventueller Mahngebühren und Verwaltungskosten, sind auch im Falle eines Ausschlusses weiterhin zu entrichten.

Bewertungen, die ein Mitglied erhalten hat oder abgegeben hat, sowie “Fragen & Antworten” bleiben auch nach der Beendigung der Zugehörigkeit weiterhin auf der Plattform sichtbar.

Ausgeschlossene Mitglieder haben ohne vorherige Zustimmung von Kaufes.ch kein Recht, sich erneut als Mitglied anzumelden, sei es unter ihrem persönlichen Namen oder unter einem anderen Namen. Verstösse gegen diese Bestimmung werden mit einer Gebühr belegt.

3 Mitgliederpflichten im Allgemeinen

3.1 Schutz der Zugangsdaten

Das Mitglied ist dazu verpflichtet, das persönliche Passwort, das ihm während der Anmeldung von Kaufes.ch mitgeteilt wurde oder das es selbst erstellt hat, sowie den per Post erhaltenen Aktivierungscode jederzeit vertraulich zu behandeln und niemals an Dritte weiterzugeben oder diesen zugänglich zu machen.

3.2 Technische Eingriffe

Die Nutzung von Software, Mechanismen oder anderen Skripten, die den reibungslosen Ablauf der Website beeinträchtigen könnten, ist nicht gestattet.

Mitglieder sollten keine Massnahmen ergreifen, die die Infrastruktur von Kaufes.ch übermässig belasten oder unangemessen beanspruchen könnten.

Es ist Mitgliedern nicht erlaubt, Inhalte, die von Kaufes.ch generiert wurden, zu überschreiben, zu blockieren oder zu verändern oder anderweitig in die Websites von Kaufes.ch einzugreifen.

3.3 Schutz des geistigen Eigentums von Dritten

Angebote, Texte und visuelle Darstellungen, die von einem Nutzer auf der Plattform Kaufes.ch in verschiedensten Formen (zum Beispiel Angebotsbeschreibungen, Bewertungen, Beiträge in der “Fragen und Antworten”-Sektion usw.) veröffentlicht oder anderweitig über Kaufes.ch übermittelt werden, dürfen keinerlei Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen. Das Mitglied ist nur berechtigt, auf der Kaufes.ch-Plattform Bilder und Texte zu nutzen und zu veröffentlichen, die entweder von ihm selbst erstellt wurden oder für deren Verwendung die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt. Dies gilt besonders für Texte und Bilder, die auf anderen Websites öffentlich zugänglich sind.

3.4 Respektierung der Privatsphäre Dritter

Angebote, Texte und visuelle Darstellungen, die ein Nutzer auf der Plattform Kaufes.ch in jeglicher Form (zum Beispiel Angebotsbeschreibungen, Bewertungen, Beiträge in der “Fragen und Antworten”-Sektion usw.) veröffentlicht oder anderweitig über Kaufes.ch kommuniziert, dürfen keinerlei Persönlichkeitsrechte Dritter beeinträchtigen. Insbesondere dürfen sie weder beleidigend, obszön, diffamierend, belästigend, ehrverletzend, verleumderisch, herabsetzend noch rufschädigend sein.

3.5 Verbot von Werbung

Angebote, Texte und visuelle Darstellungen, die ein Mitglied auf dem Marktplatz in jeglicher Form (wie Angebotsbeschreibungen, Bewertungen, Beiträge in der “Fragen und Antworten”-Sektion, Texte für Abschluss-E-Mails, Nachrichten an Käufer usw.) veröffentlicht oder anderweitig über den Marktplatz kommuniziert, dürfen keine Werbung für Produkte enthalten, die dieses Mitglied derzeit nicht selbst anbietet oder in naher Zukunft über den Marktplatz anbieten wird.

3.6 Verbot von Links und Webadressen

Angebote und Inhalte (einschliesslich Bilder), die auf dem Marktplatz veröffentlicht werden, dürfen keine URL-Links oder Webadressen enthalten. Ausnahmen hiervon bilden Angebote in Form von Kleinanzeigen sowie die Ausnahmen, die in der allgemeinen Liste der Verbotenen Inhalte aufgeführt sind.

3.7 Verwendung von Inhalten

Die Informationen über einen Verkäufer oder andere Details, die in einem Angebot aufgeführt sind oder die Kaufes.ch möglicherweise im Zusammenhang mit Geboten übermittelt, dürfen nur im Sinne mit dem entsprechenden Angebot verwendet werden; eine Nutzung zu Werbezwecken ist ausdrücklich untersagt. Es ist auch nicht erlaubt, diese Auskünfte für die Zusendung von Newslettern zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.

3.8 Abschluss von Verträgen nur auf dem Marktplatz

Texte und visuelle Darstellungen, die ein Mitglied in jeglicher Form (Angebote, Kleinanzeigen, Bewertungen, Beiträge in der “Fragen und Antworten”-Sektion usw.) auf dem Marktplatz veröffentlicht, dürfen nicht darauf abzielen oder direkt oder indirekt dazu auffordern, Verträge ausserhalb des Marktplatzes abzuschliessen.

3.9 Keine Manipulation von Auktionen durch Gebote

Es ist untersagt, durch die Verwendung mehrerer Kaufes.ch-Konten oder in Zusammenarbeit mit Konten Dritter (zum Beispiel Personen im gleichen Haushalt oder Familienmitglieder) die Preise fremder oder eigener Angebote zu manipulieren.

Zusätzlich ist es verboten, Gebote mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse abzugeben.

3.10 Wahrheitsgemässe Nutzung des Bewertungssystems

Der Benutzer verpflichtet sich, in den von ihm abgegebenen Bewertungen wahrhaftige Angaben zu machen. Die Bewertungen müssen Erlich und sachlich sein und dürfen keine persönlichen Beleidigungen enthalten. Es ist nicht gestattet, Werbung in einer Bewertung zu platzieren (zum Beispiel durch Angabe einer Website-Adresse usw.). Jegliche unfaire Beeinflussung von eigenen oder fremden Bewertungsprofilen oder Bewertungen sowie jeglicher Missbrauch des Bewertungssystems sind verboten. Es ist ausserdem untersagt, in einer Bewertung persönliche Benutzerdaten preiszugeben. Irreleitende Bewertungen zu machen oder das Bewertungssystem zum eigenen nutzen zu manipulieren, ist ebenfalls nicht erlaubt. Kaufes.ch behält sich das Recht vor, aber ist nicht verpflichtet, gelegentlich in das autonome Bewertungssystem einzugreifen und Bewertungen zu löschen und/oder zu korrigieren.

3.11 Verbot der Umgehung der Gebührenstruktur

Es ist untersagt, Massnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die Gebührenstruktur von Kaufes.ch zu umgehen (zum Beispiel durch Angebote mit unverhältnismässig hohen Versandkosten).

4 Betrieb des Online-Marktplatzes auf Kaufes.ch

4.1 Nicht genehmigte Angebote

Kaufes.ch behält sich das Recht vor, das Angebot bestimmter Waren und Produktgruppen auf seiner Plattform jederzeit und nach eigener Einschätzung ohne Angabe von Gründen zu untersagen. Eine ständig aktualisierte Liste mit nicht abschliessenden Verboten ist in der allgemeinen Verbotsliste verfügbar.

4.2 Veröffentlichte Inhalte, Angebote und Gebote; Kategorien

Kaufes.ch ist befugt, jederzeit einzelne Angebote, Gebote sowie Text- und Bildmaterial auf seiner Website ohne vorherige Rücksprache und ohne Bekanntgabe von Gründen zu entfernen. Dies betrifft insbesondere Angebote, die in eine unzutreffende Kategorie eingestellt wurden, offensichtlich nicht ernst gemeinte Gebote und Materialien, die potenziell die Rechte Dritter verletzen könnten. Es können keinerlei Ansprüche gegen Kaufes.ch aus solchen Löschungen abgeleitet werden.

Des Weiteren behält sich Kaufes.ch das Recht vor, Angebotskategorien jederzeit und ohne vorherige Ankündigung oder Begründung umzubenennen, aufzuteilen, zu verschmelzen, aufzuheben oder neu einzuführen. Aktuelle Angebote können dementsprechend in eine andere Kategorie verschoben oder entfernt werden.

4.3 Nutzung von veröffentlichten Inhalten

Das Mitglied gewährt Kaufes.ch das nicht-exklusive Recht, den Begriff des anfänglichen Angebots, das auf Kaufes.ch veröffentlicht wurde, zu nutzen und mit anderen Nutzern zu teilen.

4.4 Verstösse gegen die AGB durch ein Mitglied

Kaufes.ch behält sich das Recht vor, ein Mitglied zu warnen, wenn glaubwürdige und konkrete Angaben darauf hinweisen, dass dieses Mitglied die vorliegenden AGB verletzt hat. Insbesondere kann Kaufes.ch ein Mitglied warnen, wenn glaubwürdige und konkrete Informationen darauf hinweisen, dass das Mitglied vorsätzlich seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber einem anderen Mitglied verletzt hat.

Kaufes.ch behält sich das Recht vor, ein Mitglied von seiner Teilnahme an der Mitgliedschaft auszuschliessen.

4.5 Anpassungen der Angebotsdauer

Kaufes.ch hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, die Laufzeit von Angeboten zu verlängern oder zu verkürzen, wenn dies für die ordnungsgemässe Abwicklung des Angebots als erforderlich erachtet wird.

5 Verpflichtungen des Verkäufers

5.1 Legalität des präsentierten Warenangebots

Der Verkäufer darf lediglich Waren zum Verkauf anbieten, über die er uneingeschränkte Verfügungsgewalt hat. Dies impliziert insbesondere, jedoch nicht ausschliesslich, dass das Mitglied die Befugnis und das Recht besitzt, den Besitz und das Eigentum vollständig und frei von Lasten auf den Käufer zu übertragen; dass er dazu berechtigt ist, ein Objekt zu vermieten; und dass er befugt ist, ein Recht zu übertragen.

5.2 Ausschluss des Verkaufs verbotener Produkte

Es ist strikt untersagt, Waren anzubieten, deren Angebot, Verkauf, Erwerb, Weitergabe oder Nutzung gegen geltende Gesetze oder moralische Normen verstossen könnte. Kaufes.ch führt eine nicht abschliessende und ständig aktualisierte Liste verbotener Waren, deren Angebot oder Bewerbung ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung von Kaufes.ch untersagt ist. Unabhängig davon, ob ein Produkt in die Liste aufgenommen wurde, behält sich Kaufes.ch das Recht vor, Angebote jederzeit zu entfernen und die zuständigen Behörden oder betroffene Dritte zu benachrichtigen.

5.3 Korrekte und vollständige Angaben zum Verkaufsgegenstand

Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, ehrliche, nicht irreführende und faire Informationen über das angebotene Produkt bereitzustellen sowie umfassend über die Zahlungs- und Versandmodalitäten zu informieren. Etwaige Mängel am Produkt oder an der Verpackung müssen offen kommuniziert werden, insbesondere bei gebrauchten oder beschädigten Artikeln. Zudem ist der Verkäufer dazu angehalten, sein Angebot in der passenden Produktkategorie auf der Plattform zu platzieren.

5.4 Ausschluss von Zwischenverkäufen

Es ist dem Verkäufer verboten, den eingestellten Artikel während der laufenden Angebotsdauer anderswie zu veräussern oder Dritten Rechte daran zu übertragen.

5.5 Kosten und Gebühren für erfolgreiche Verkäufe

Die Veröffentlichung von Artikeln auf Kaufes.ch ist kostenfrei. Jedoch hat der Verkäufer im Falle eines erfolgreichen Verkaufs eine Erfolgsprovision gemäss den Bestimmungen des Gebührenreglements an Kaufes.ch zu entrichten. Sämtliche genannten Gebühren sind innerhalb von 14 Tagen zu vergüten und können nach Zahlungseingang als Nachweis in der Gebührenübersicht heruntergeladen werden. Die Höhe der Gebühren sowie die entsprechende Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen sind im aktuellen Gebührenreglement festgelegt. Kaufes.ch behält sich das Recht vor, die Höhe der Gebühren für neue Angebote jederzeit anzupassen. Eine Löschung oder Änderung eines Angebots während seiner Laufzeit berechtigt den Verkäufer nicht zur Rückerstattung oder Reduzierung der angefallenen Gebühren für Angebots-Boosts. Je nach Art der Anpassung des Angebots können weitere Kosten entstehen, insbesondere wenn zusätzliche Boosts ausgewählt werden.

5.5.1 Reaktivierung von Angeboten 

Während der Angebotserstellung hat der Verkäufer die Möglichkeit zu entscheiden, ob das System das Angebot automatisch reaktivieren soll, falls es am Ende des Angebotszeitraums keine Gebote gibt. Ein Artikel, der im Auktionsformat zum Verkauf angeboten wird, kann bis zu dreimal automatisch reaktiviert werden. Ein Artikel, der im Festpreisformat zum Verkauf angeboten wird, kann nicht automatisch reaktiviert werden, es sei denn, es handelt sich um Mehrfachangebote (Stückzahl >1), von denen mindestens ein Stück verkauft wurde. Für die Berechnung der Gebühren bei einer Reaktivierung werden die gespeicherten Daten des zuletzt abgelaufenen Angebots herangezogen. Die zum Zeitpunkt der Reaktivierung geltenden Gebühren für freiwillige Boosts werden sofort bei jeder Neuaufschaltung fällig und automatisch vom Verkäuferkonto abgebucht. Diese Richtlinie gilt auch für manuelle Reaktivierungen über das Benutzerkonto.

5.5.2 Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung (früher Rechnungsstellung) 

Die Zahlungsaufforderung erfolgt 14 Tage nach Entstehung der Gebühren. Sobald die älteste offene Gebühr mindestens CHF 1.01 erreicht, wird die Zahlungsaufforderung per E-Mail versandt. Offene Beträge unter CHF 1.01 werden regelmässig von Kaufes.ch eingefordert. Nach Begleichung der Gebühren wird eine mehrwertsteuerkonforme Rechnung erstellt, die jederzeit in der Gebührenübersicht heruntergeladen werden kann.

5.5.3 Zahlungsfrist 

Der Nutzer erhält eine Benachrichtigung zur Zahlung und Mahnungen per E-Mail. In der Gebührenübersicht werden alle Gebühren, Zahlungen, Gutschriften und Rückerstattungen aufgeführt. Der Gesamtsaldo wird fällig, sobald er 14 Tage nach dem Entstehen der ältesten Gebühr und wenn er CHF 1.00 überschreitet. Selbst bei ausbleibender Zahlungsaufforderung aus technischen Gründen bleibt das Mitglied zur Zahlung verpflichtet. Offene Gebühren sind zahlbar nach Erhalt der Zahlungsaufforderung. Die erste Mahnung wird 30 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung versendet, gefolgt von einer letzten Mahnung 40 Tage später. Kaufes.ch kann nach der ersten Mahnung Mahnspesen von CHF 10.00 erheben. Bei Nichtzahlung des fälligen Kontosaldos einschliesslich Mahngebühren wird das Benutzerkonto automatisch 50 Tage nach der Zahlungsaufforderung gesperrt. Wiederholte Verstösse können zur Ausschliessung des Mitglieds vom Kaufes.ch-Handel führen. 

5.5.4 Zahlungsweise 

Die ausstehenden Gebühren können auf verschiedene Arten bezahlt werden. Abhängig von der gewählten Zahlungsmethode können Buchungsspesen in Höhe von CHF 4.50 anfallen. Zu den Zahlungsmöglichkeiten gehören:

  • Zahlung per (Mastercard, Visa oder American Express)
  • Zahlung über Apple Pay
  • E-Banking-Zahlung über das Internet (kostenlos bei Verwendung des von Kaufes.ch bereitgestellten QR-Codes, sonst CHF 4.50 Buchungsspesen)
  • Zahlung am Bankschalter oder Postschalter (CHF 4.50 Buchungsspesen)
  • Zahlung in Euro (CHF 4.50 Buchungsspesen)

 

5.6 Gebührenrückerstattung 

5.6.1 Rückerstattung von Erfolgsprovisionen 

Die Erstattung von Erfolgsprovisionen steht dem Verkäufer auf Anfrage offen, vorausgesetzt, der Käufer leistet den Kaufpreis nicht, während der Verkäufer seinen Verpflichtungen ordnungsgemäss nachkommt. Falls beide Parteien den Vertrag einvernehmlich auflösen, um einen Konflikt beizulegen, kann der Verkäufer ebenso eine Gutschrift für die Erfolgsprovision beantragen. Die Anfrage erfolgt über ein Online-Formular im Benutzerzentrum und muss innerhalb 50 Tagen nach Abschluss des Verkaufs gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingereichte Anträge werden nicht beachtet, und der Versteigerer hat dann keinen Anspruch auf eine Erstattung. Genehmigte Rückerstattungsanträge führen zu einer Gutschrift auf dem Kaufes-Konto des Verkäufers. Allerdings steht dem Verkäufer keine Barauszahlung oder Überweisung dieser Gebühren zu, es sei denn, er beendet seine Mitgliedschaft. Dies gilt auch für Erstattungen von Gebühren für gelöschte Angebote.

5.6.2 Rückerstattung von Angebots-Boosts 

Im Allgemeinen werden Boosts nicht zurückerstattet. Wenn ein Angebot von Kaufes.ch gelöscht wird, weil es gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstösst, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der Boosts. Falls ein Angebot irrtümlicherweise eingestellt wird und/oder vom Verkäufer selbst gelöscht wird, bleiben die Boost-Gebühren dennoch bestehen und werden nicht erstattet. Diese Regelung gilt auch für geplante, aber noch nicht aktivierte Angebote.

6 Beziehung zwischen Verkäufer und Käufer

6.1 Allgemeines

Kaufes.ch garantiert nicht, dass Mitglieder im Handel über die Plattform nach den Prinzipien von Treu und Glauben handeln. Insbesondere übernimmt Kaufes.ch keine Verantwortung dafür, dass Mitglieder ihren möglicherweise bestehenden vertraglichen Verpflichtungen gegenüber anderen Mitgliedern nachkommen.

6.2 Ablauf von Angeboten bei Auktionen und zum Fest- oder Sofortkaufpreis

6.2.1 Verbindlichkeit des Angebots

Solange kein Gebot vorliegt, hat der Verkäufer das Recht, sein Angebot zurückzuziehen oder einfach zu löschen. Sobald allerdings ein Gebot besteht, ist der Verkäufer logischerweise an das Angebot gebunden.

6.2.2 Form der Gebote

Gebote können ausschliesslich über die hierfür vorgesehene Eingabemaske auf der passenden Angebotsseite abgegeben werden. Gebote, die auf andere Weise abgegeben werden, insbesondere per E-Mail, werden nicht berücksichtigt und gelten als nichtig.

6.2.3 Bindungswirkung des Gebots

Durch Abgabe eines Gebots erklärt der Bieter sein Einverständnis zum Kauf des angebotenen Produkts zu den vom Verkäufer festgelegten oder individuell vereinbarten Bedingungen (Zahlungsmodalitäten, Versandart, Lieferkosten usw.), sofern er bei Auktionsende der Höchstbietende ist. Das Gebot bleibt bindend, solange es nicht überboten wird.

Es ist nicht gestattet, ein Gebot zu ändern oder zurückzunehmen. Bei Mehrfachauktionen erlischt ein Gebot erst dann, falls höhere Gebote die ganze verfügbare Stückzahl erschöpft haben. Sollte ein Bieter nur für einen Teil der angebotenen Produkte überboten werden, bleibt er dennoch verpflichtet, die ihm zugesprochene Menge zu erwerben.

Im Falle der Löschung eines Gebots wird das nächsthöhere Gebot nur mit ausdrücklicher Zustimmung des betreffenden Bieters wieder aktiv. Wenn der Angebotsbeschrieb nach Gebotsabgabe geändert wird und diese Änderung den Wert des Produkts nicht erhöht, ist der Höchstbietende oder bei Mehrfachauktionen die Bietergruppe, die bei einem Abschluss der Auktion den Zuschlag erhalten würde, berechtigt, das Gebot zurückzuziehen. Solche Anfragen sind per E-Mail an info@kaufes.ch zu stellen.

Durch die Nutzung der dafür vorgesehenen Eingabemaske für einen “Preisvorschlag” gibt ein Mitglied ein verbindliches Kaufangebot ab. Es ist nicht gestattet, einen Preisvorschlag zu ändern oder zurückzuziehen. Wenn der Verkäufer das Preisvorschlagsangebot innerhalb der Frist annimmt, kommt zwischen Käufer und Verkäufer ein Kauf des angebotenen Produkts zu den vom Verkäufer festgelegten Bedingungen (Zahlungsmodalitäten, Lieferbedingungen und -kosten usw.) und zu dem vom Käufer vorgeschlagenen Preis zustande.

Der potenzielle Käufer ist an seinen Preisvorschlag gebunden. Ein Preisvorschlag verliert seine Gültigkeit, wenn er vom Verkäufer abgelehnt wird oder wenn die Gültigkeitsdauer des Preisvorschlags abläuft.

6.2.4 Vertragsschluss

Ein bindender Vertrag zwischen dem Höchstbietenden und dem Verkäufer entsteht automatisch mit Ablauf der Angebotsdauer.

Wenn ein Mitglied den Sofortkaufpreis oder den Festpreis bietet, kommt unverzüglich und automatisch ein bindender Vertrag zwischen ihm und dem Verkäufer zustande.

6.2.5 Vertragsinhalt

Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers, einschliesslich etwaiger Ergänzungen wie Verkäuferinformationen, die im Rahmen der “Fragen und Antworten”-Funktion veröffentlicht wurden, sowie den zum Zeitpunkt des erfolgreichen Gebots auf der Angebotsseite angegebenen Bedingungen und etwaigen Vereinbarungen zwischen den Parteien vor Vertragsschluss.

Der Verkäufer muss dem Käufer bei Zahlung des Kaufpreises den Besitz und die Ware übergeben. Haftungsausschlüsse in dieser Hinsicht sind nicht zulässig.

Es ist unzulässig und daher kein Bestandteil des Vertrags, wenn der Verkäufer die Kaufes.ch-Gebühren auf den Käufer überträgt.

Der Kaufpreis beinhaltet immer die geltende Mehrwertsteuer, es sei denn, der Verkäufer liefert die Ware direkt aus dem Ausland. In diesem Fall ist der Verkäufer jedoch verpflichtet, alle zusätzlichen Kosten wie Mehrwertsteuer, Zoll usw. deutlich zu kennzeichnen.

a) Produktbeschreibung

Die Produktbeschreibung ist integraler Bestandteil des Vertrags, was bedeutet, dass der Verkäufer versichert, dass das Produkt die beschriebenen Merkmale aufweist.

Sofern bestimmte Angaben keine Garantie darstellen sollen, muss der Verkäufer dies klar und deutlich kennzeichnen.

b) Inhalt ohne abweichende Verkäuferbedingungen bei Warenkäufen

Wenn zum Zeitpunkt des Gebots keine abweichenden Bedingungen vorliegen oder keine eindeutig anders lautende Produktbeschreibung des Verkäufers besteht und die Parteien nichts Gegenteiliges vereinbart haben, gilt bei Warenkäufen folgendes:

Der Verkäufer ist verantwortlich für Sachmängel, also für Mängel, die nicht in der Beschreibung erwähnt wurden und die den Wert oder die Nutzung der Ware erheblich beeinträchtigen. Vor allem haftet der Verkäufer für die Funktionalität eines verkauften Geräts, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Die Gefahr des Verlusts des Artikels geht auf den Käufer über, wenn es zum Versand bereit ist oder an den Käufer übergeben wird.

Eine eventuelle Recyclinggebühr ist im Kaufpreis enthalten und muss vom Käufer nicht zusätzlich entrichtet werden. Bei allen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Angebot gilt das schweizerische Recht unter Ausschluss des folgenden UN-Kaufrechts.

6.2.6 Vertragsabwicklung

a) Allgemeine Regelungen

Beide Vertragsparteien sind dazu verpflichtet, ihren Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag vollständig und rechtzeitig nachzukommen.

Im Gegensatz zu den EU-Staaten gibt es in der Schweiz (noch) kein Verbraucher-Widerrufsrecht. Die Abwicklung des Vertrags obliegt den Parteien; die Erfüllung des Geschäfts richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen. Dies betrifft insbesondere die Fälligkeit der einzelnen Vertragsleistungen (d.h. den Zeitpunkt, ab dem die tatsächliche Leistung gefordert und gerichtlich durchgesetzt werden kann). Wenn das Angebot keine spezifischen Regelungen dazu enthält und die Parteien nichts anderes ausgemacht haben, gelten die folgenden Abschnitte b bis c):

b) Kommunikationspflicht

Beide Parteien sind dazu verpflichtet, einander innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsabschluss alle relevanten Informationen mitzuteilen, die für die Vollführung des Vertrags erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die Post- oder Bankverbindung, sofern die Zahlung per Banküberweisung erfolgt und diese Informationen nicht bereits im Abschnitt “Text für End-E-Mails” des Verkäufers enthalten sind.

Sollten einer Partei Informationen über die andere Partei fehlen, die für die Vertragserfüllung wesentlich sind, so ist sie ebenfalls dazu verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss mindestens zweimal schriftlich und einmal telefonisch nach diesen Informationen zu fragen. Falls diese Anfragen unbeantwortet bleiben, ist die anfragende Partei berechtigt, nach Ablauf der 7 Kalendertage vom Vertrag zurückzutreten.

c) Zahlungsfrist

Die fällige Vertragsleistung muss spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der erforderlichen Informationen zur Erfüllung des Vertrags (siehe Abschnitt Kommunikationspflicht) vollständig und ordnungsgemäss erbracht werden. Die Gegenpartei ist ihrerseits verpflichtet, innerhalb von höchstens 14 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Leistung die vereinbarte Gegenleistung vollständig und ordnungsgemäss zu erbringen. Diese 14-tägige Frist gilt auch für den Fall, dass die Bezahlung bei Abholung in bar erfolgt.

6.2.7 Beendigung des Vertrags

Wenn ein Mitglied seine fällige Leistung trotz Aufforderung nicht erbringt, hat sein Vertragspartner das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen zurückzufordern. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Vertragspartner selbst die Leistungserbringung behindert hat (z. B. durch Nichterscheinen zum vereinbarten Übergabetermin oder durch Nichtangabe seiner Bankverbindung trotz entsprechender Anfrage).

6.2.8 Mangelhafte Produkte

Falls ein Produkt einen Mangel aufweist, der nicht in der Angebotsbeschreibung erwähnt wurde und der den Wert oder die Verwendbarkeit des Produkts erheblich beeinträchtigt oder aufhebt, muss der Käufer den Verkäufer innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt des Produkts darüber informieren. Nur so kann der Käufer eine kostenpflichtige Nachbesserung vom Verkäufer verlangen. Das gleiche gilt, wenn das Produkt nicht die in der Angebotsbeschreibung genannten Eigenschaften aufweist. Der Käufer ist dafür verantwortlich, das Produkt auf eigene Kosten an die Servicestelle des Verkäufers zu bringen oder zu senden.

Weitere Gewährleistungs- oder Garantierechte wie Rücktritt, Preisminderung oder Ersatzlieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, es wurden abweichende Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer getroffen.

7 Mobile Nutzung

Kaufes.ch gestattet seinen Mitgliedern die Bemächtigung auf Gebote und Inhalte der Kaufes.ch-Webseite sowie die Abgabe von Geboten oder den Vertragsschluss über mobile Endgeräte. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass bestimmte Inhalte, Dienste und Funktionen von dieser Nutzung ausgeschlossen sind und nur auf der Kaufes.ch-Webseite angezeigt werden.

Für den mobilen Zugriff auf die Kaufes.ch-Webseiten stellt Kaufes.ch spezielle Programme zur Verfügung, wie z. B. iPhone-Apps. Die Nutzung dieser Programme unterliegt separaten Nutzungs- oder Lizenzbedingungen, denen die Mitglieder zustimmen müssen.

Kaufes.ch behält sich das Recht vor, Gebote und Inhalte von Mitgliedern technisch so anzugleichen, dass sie auch auf mobilen Geräten gezeigt werden können.

Die Mitglieder sind sich bewusst, dass die Darstellung der Angebote auf mobilen Endgeräten von der Darstellung auf der Webseite abweichen kann. Dennoch sind die Mitglieder an ihre Gebote oder den Vertragsschluss über mobile Endgeräte auf die gleiche Weise gebunden, wie wenn sie dies über die Webseite getan hätten.

8 Datenschutz

Kaufes.ch verarbeitet die von den Mitgliedern erhobenen personenbezogenen Daten gemäss seiner Datenschutzerklärung.

9 Übertragung von Rechten und Pflichten an Dritte

Kaufes.ch behält sich das Recht vor, einzelne oder sämtliche Verpflichtungen und Berechtigungen aus diesen Nutzungsbedingungen an eine andere Partei zu delegieren oder von einer anderen Partei ausführen zu lassen. Die Mitgliedschaft und alle Verpflichtungen sowie Berechtigungen des aktuellen oder ehemaligen Mitglieds gegenüber Kaufes.ch können nicht auf andere Personen übertragen werden

10 Haftungsausschlüsse bei Kaufes.ch

10.1 Allgemeine Regelung

Kaufes.ch haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die durch beabsichtigtes oder grob fahrlässiges Handeln seitens Kaufes.ch entstehen. Eine Haftung von Kaufes.ch für direkte Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit – ungeachtet des Rechtsgrundes – ist unter Berücksichtigung zwingender gesetzlicher Vorschriften ausdrücklich ausgeschlossen. Kaufes.ch übernimmt keinerlei Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden – unabhängig vom Rechtsgrund – und schliesst diese Haftung ausdrücklich und vollständig aus.

10.2 Haftungsausschlüsse für technische Störungen und Wartung bei Kaufes.ch

Kaufes.ch trägt ausschliesslich Verantwortung für vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Website, Ausfälle einzelner oder aller Website-Funktionen oder des Marktplatzes sowie für Fehlfunktionen der Website oder des Marktplatzes, sofern diese absichtlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei technischen Schwierigkeiten, aufgrund derer Angebote oder Gebote nicht, unpünktlich oder fehlerhaft angenommen oder bearbeitet werden, übernimmt Kaufes.ch insbesondere keine Haftung für geringfügige Fahrlässigkeit. Kaufes.ch gewährleistet nicht die Übereinstimmung der Systemuhrzeit mit einer gesetzlichen festgelegten Zeit. Die Website von Kaufes.ch kann vorübergehend oder eingeschränkt aufgrund von Wartungsarbeiten oder anderen Gründen nicht verfügbar sein, ohne dass dem Nutzer oder Mitglied hieraus Ansprüche gegenüber Kaufes.ch erwachsen. Auktionen, die massgeblich von Systemunterbrechungen beeinflusst wurden, werden generell automatisch verlängert. 

10.3 Haftungsausschlüsse für Inhalte und Angebote bei Kaufes.ch

Kaufes.ch ist nicht verpflichtet, die Angebote und Bewertungen von den Mitgliedern auf der Plattform veröffentlichten Informationen zu überprüfen, und übernimmt insbesondere keine Verantwortung für:

  • die Richtigkeit und sonstige korrekte Gestaltung von Angeboten
  • die Qualität, Sicherheit, Legalität oder Verfügbarkeit der angebotenen Produkte
  • die Befugnis, die Fähigkeit und den Willen jedes einzelnen Mitglieds in Bezug auf das Anbieten, Kaufen, Liefern, Bezahlen oder andere Vertragserfüllungen
  • die Genauigkeit von Übersetzungen bei der Verwendung der automatischen Übersetzungsfunktion.

 

10.4 Mitglieder und Dritte 

Kaufes.ch haftet nicht für Schäden, die Mitglieder oder Dritte aufgrund der Handlungen anderer Mitglieder oder Dritter im Rahmen der Nutzung oder des Missbrauchs des Marktplatzes erleiden.

10.5 Verlinkte Websites 

Kaufes.ch übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Richtigkeit, Aktualität, Legalität, Qualität oder Vollständigkeit des Inhalts von Websites, die über sogenannte Links auf den Kaufes.ch-Webseiten erreichbar sind. In diesem Zusammenhang schliesst Kaufes.ch jegliche Haftung aus.

11 Freistellung

Sollten andere Mitglieder, Nutzer oder Dritte Ansprüche aufgrund von Rechtsverletzungen durch von einem Mitglied veröffentlichte Angebote oder Inhalte oder anderweitige Nutzung der Kaufes.ch-Webseiten durch Mitglieder oder Nutzer gegen Kaufes.ch geltend machen, so hat das betreffende Mitglied oder Nutzer Kaufes.ch von sämtlichen Ansprüchen freizustellen. Darüber hinaus trägt das Mitglied oder der Nutzer auch die Kosten für die Rechtsverteidigung von Kaufes.ch, einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten.

12 Salvatorische Klausel

Falls einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen oder Teile davon davon unberührt. Ungültige oder unwirksame Klauseln werden durch rechtlich wirksame ersetzt, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck möglichst nahekommen. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in der Regelung.

13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten zwischen Kaufes.ch und einem (aktuellen oder ehemaligen) Mitglied in Bezug auf diese AGB unterliegen dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand befindet sich, sofern nicht anderweitig gesetzlich festgelegt, in Zug, Schweiz.